Die Regelung für die Witwe nach dem Tod ihres Ehemannes, die den Garten des Hauses betritt

Frage
Eine Frau, deren Ehemann verstorben ist und die sich an die Regeln der Trauerzeit hält, darf sie den Garten des Hauses mit ihrer Enkelin betreten, oder muss sie im Haus bleiben?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Garten des Hauses gehört zum Haus, daher ist es erlaubt, ihn zu betreten. Gott weiß es besser.
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