Frage
Eine Frau, deren Mutter vor zwei Wochen verstorben ist, möchte ihre Mutter zu sich nach Türkei holen. Ist das erlaubt?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist nicht erlaubt, dass die in der Wartezeit befindliche Person das Haus verlässt und reist, es sei denn, es ist eine Notwendigkeit aufgrund von Verlust, Sicherheit und Fitna (Unruhe). Allah weiß es besser.