Die Regelung für das Verlassen des Hauses durch eine Frau in der Wartezeit nach der Scheidung aus Notwendigkeit

Frage
Eine 60-jährige geschiedene Frau ist in der Wartezeit. Darf sie das Haus verlassen und auf der Straße gehen, weil die Ärztin ihr geraten hat, zu gehen?
Antwort
Antwort: Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, das Haus zum Spazierengehen zu verlassen; denn es ist keine Notwendigkeit, und Gott weiß es besser.
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