Frage
Ich habe versäumte Gebete, die ich nicht nachgeholt habe. Ist die Pilgerfahrt (Haddsch) eine Sühne für die versäumten Gebete? Wenn nicht, und ich bin jetzt krank und kann sie nicht nachholen, ist es mir erlaubt, eine Entschädigung anstelle des Nachholens zu geben?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Versäumte Gebete fallen nur durch ihre tatsächliche Verrichtung weg, sie entfallen nicht durch die Pilgerfahrt oder ähnliches; denn sie sind eine Pflicht, die in der Schuld steht, und sie ist ein Recht Allahs, der es ihm erlaubt, sie in der Form nachzuholen, die er kann, selbst wenn es nur durch Nicken ist. Wenn er jedoch nicht in der Lage ist zu nicken oder befürchtet, dass er nicht in der Lage sein wird, sie vollständig nachzuholen, muss er anordnen, dass für jedes Gebet eine Entschädigung in Höhe von einem halben Sa' gezahlt wird, was etwa zwei Dinar entspricht. Und Allah weiß es am besten.