Frage
Darf eine geschiedene Frau, die sich in der Wartezeit befindet, um ihre Universitätsprüfungen abzulegen, das Haus verlassen und bei ihrem Bruder übernachten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, hinauszugehen, wenn es dafür eine Notwendigkeit gibt, und das, was Sie erwähnt haben, gilt als Notwendigkeit. Sie sollte jedoch, wenn möglich, in ihrem Haus übernachten, und Gott weiß es am besten.