Die Regelung des Zusammenlegens von Gebeten im Wohnort

Frage
Eine Fatwa besagt: «Es ist erlaubt, das Mittagsgebet und das Nachmittagsgebet sowie das Abendgebet und das Nachtgebet für den Ansässigen zusammenzulegen; als Beweis dafür, dass der Prophet  im Wohnort zusammengelegt hat», wie ist die Gültigkeit dieser Fatwa?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Fatwa hat keine Bedeutung, wenn sie nicht auf einer anerkannten Rechtsschule der vier Rechtsschulen basiert. Dies ist ein Hinweis, der außerhalb der vier Rechtsschulen liegt, soweit ich weiß, und es ist nur das Verständnis des Sprechers. Es kann nicht akzeptiert werden, dass das Urteil nur Meinungen und Launen von jedem wird, der es möchte. Gott weiß es besser.
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