Die Regelung des Wechsels von der Schafiitischen zur Hanafitischen Schule in der Frage des Wochenbetts
Eine Frau hat mehrmals entbunden und hatte eine Wochenbettzeit von sechzig Tagen. Sie hat das Gebet und das Fasten nach der schafiitischen Schule unterlassen. Dann erfuhr sie, dass die Wochenbettzeit nach der hanafitischen Schule vierzig Tage beträgt. Was muss sie nun tun? Muss sie das Gebet und das Fasten nachholen? Oder wird die Wochenbettzeit nach der schafiitischen Schule betrachtet?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Solange deine Handlung mit einer der vier Rechtsschulen übereinstimmt, ist es dir nicht verwehrt, und du bist nicht verpflichtet, nachzuholen. Gott weiß es besser.