Die Regelung des Versäumnisses des Witr-Gebets

Frage
Ich habe gelesen, dass es unter den Gelehrten unterschiedliche Meinungen zur Nachholung des Witr-Gebets gibt. Die Hanafiten sind der Meinung, dass es verpflichtend ist, das Witr-Gebet nachzuholen, wenn man den Fajr (Morgengebet) verpasst hat, ohne das Witr zuvor gebetet zu haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob man es absichtlich oder aus Vergessenheit versäumt hat, ob die Zeit lang oder kurz war. Abu Hanifa vertritt die Auffassung, dass das Fajr-Gebet ungültig ist, wenn man es betet, während man sich bewusst ist, dass man das Witr nicht gebetet hat. Ich möchte wissen, ob das Witr-Gebet für denjenigen, der das Fajr-Gebet betet, ungültig ist, wenn er sich daran erinnert?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Witr-Gebet ist nach Abu Hanifa verpflichtend, und das Fajr-Gebet ist ungültig, wenn man es betet, während man sich daran erinnert, dass man das Witr-Gebet nicht verrichtet hat. Gott weiß es besser.
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