Frage
Darf die Frau in der Wartezeit nach der zweiten Scheidung aus Notwendigkeit oder für einen Besuch das Haus verlassen, obwohl ich mich in der Wartezeit im Haus meines Mannes befinde?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, außer aus Notwendigkeit hinauszugehen, nicht für Besuche in den Tagen der Wartezeit nach einer endgültigen Scheidung, und Gott weiß es besser.