Die Regelung des Verlassens des ehelichen Hauses durch die Frau während der Wartezeit unter Zwang

Frage
Eine Frau, deren Ehemann verstorben ist, und ihre Familie möchte, dass sie zu ihrer Familie geht und nicht zurückkehrt. Haben sie das Recht dazu, und ist sie durch diese Handlung schuldhaft?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn es für sie eine Versuchung ist, im Haus der Familie ihres Mannes zu bleiben, oder wenn das Haus nicht mehr in ihrem Besitz ist, ist es ihr erlaubt, in ein anderes Haus zu ziehen, wie das ihrer Familie. Allah weiß es am besten.
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