Die Regelung des Verlassens der Witwe und des Übernachtens außerhalb der Ehewohnung

Frage
Darf die Witwe während der Trauerzeit das Haus verlassen, um ihre Bedürfnisse zu erfüllen und bei ihren Kindern zu übernachten, obwohl sie siebzig Jahre alt ist?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn es jemanden gibt, der ihre Bedürfnisse erfüllt, darf sie nicht das Haus verlassen, und es ist nicht erlaubt, außerhalb ihres Hauses zu übernachten, es sei denn, ihr Verweilen dort würde eine Fitna (Unruhe) verursachen. Wenn es darin eine Fitna gibt, ist es erlaubt, bei ihren Kindern zu bleiben, und Gott weiß es am besten.
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