Frage
Eine Frau, deren Ehemann verstorben ist, arbeitet in der Lebensmittelvideoproduktion und muss dafür mit dem verantwortlichen Mann koordinieren. Darf sie während der Trauerzeit weiterhin arbeiten?
Antwort
Ich sage, und Gott möge helfen: Eine Frau darf während ihrer Wartezeit nicht daran gehindert werden, in ihrem Haus zu arbeiten, und die Koordination dafür ist erlaubt, solange es keine Abgeschiedenheit oder Versuchung gibt. Wenn sie während ihrer Wartezeit keine Unterstützung hat und auf finanzielle Mittel angewiesen ist, darf sie zur Arbeit hinausgehen. Und Gott weiß es besser.