Die Regelung des Umgangs mit dem Vermögen eines nicht geschäftsfähigen Menschen

Frage
Ein Mann, der 84 Jahre alt ist und nicht geschäftsfähig ist, hat einer seiner Söhne das Vermögen des Vaters aufgeteilt, die Grundstücke verkauft und das Geld ohne Wissen und Zustimmung der anderen Brüder und Schwestern genommen, mit der Begründung, dass der Vater noch lebt und das Recht hat, mit seinem Geld zu verfahren, wie er möchte. Ist das zulässig?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn das, was Sie erwähnt haben, der Fall ist, dann ist es verboten und eine große Sünde. Die Erben sollten ihre Rechte vor Gericht geltend machen, und sie können ihren Anteil zurückfordern, wenn sie nachweisen, dass der Vater nicht geschäftsfähig ist. Allah weiß es am besten.

imam icon

Senden Sie Ihre Frage an den intelligenten Assistenten

Wenn die vorherigen Antworten nicht geeignet sind, senden Sie Ihre Frage bitte an den Mufti über