Frage
Die Gebete, die ich in ihrer Zeit verpasst habe, habe ich seit meinem Umkehr vor drei oder vier Jahren zusammengezählt und wie folgt aufgezeichnet: Nachmittagsgebet: 37, Abendgebet: 48, Mittagsgebet: 62, Morgengebet: 18, Nachtgebet: 22. Ich habe gehört, dass es mir nicht erlaubt ist, sie nachzuholen, und ich habe von anderen gehört, dass es erlaubt ist. Was ist richtig, obwohl ich sie aufgrund meiner Beschäftigung verpasst habe?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Sie muss im Einvernehmen aller Rechtsschulen nachgeholt werden, und du solltest sie zu einem für euch passenden Zeitpunkt nachholen, und Gott weiß es besser.