Die Regelung des Nachfolgens eines, der das Nachholen (Qada) betet, hinter einem, der das Pflichtgebet (Adā) betet
Ist es erlaubt, einem nachzufolgen, der das Nachholen (Qada) betet, während man selbst das Pflichtgebet (Adā) betet, oder umgekehrt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nur dann zulässig, zu folgen, wenn das Gebet in der Aufführung und im Nachholen übereinstimmt. Es ist nicht erlaubt, ein Pflichtgebet nach einem zu beten, der ein Pflichtgebet in der Aufführung betet. Und Gott weiß es besser.