Die Regelung des Händeschüttelns mit den Ehemännern der Töchter des Ehemanns

Frage
Eine Frau, deren Ehemann verstorben ist und die die zweite Frau ist, kann sie während der Trauerzeit die Ehemänner ihrer Töchter die Hand schütteln?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Ehemänner der Töchter des Ehemanns sind Ausländer und gehören nicht zu den Verwandten, daher ist es nicht erlaubt, ihnen die Hand zu schütteln oder sich ihnen während der Wartezeit und außerhalb der Wartezeit zu zeigen, und Gott weiß es besser.
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