Frage
Sie sagt, dass sie ein Darlehen von der islamischen Bank aufgenommen hat, um eine Wohnung zu kaufen, und nach einem weiteren Jahr ein zweites Darlehen aufgenommen hat. Der Kauf hat jedoch bis jetzt nicht stattgefunden, da Umstände dies verhindert haben. Der Betrag wurde in eine Goldbarren umgewandelt, damit er nicht ausgegeben wird, und sie zahlen immer noch das Darlehen zurück. Muss auf diesen Barren Zakat gezahlt werden, und wie wird sie berechnet, wenn ja?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Schulden mindern den vorhandenen Betrag. Wenn zusätzliches Geld über den Betrag der Schulden vorhanden ist, ist es zu versteuern. Wenn die Schulden jedoch dem vorhandenen Geld entsprechen oder höher sind, gibt es keine Steuerpflicht. Aus Ihrem Fall scheint es, dass die Schulden, die Sie von der Bank fordern, höher sind als das Gold; daher gibt es keine Steuerpflicht. Gott weiß es besser.