Die Regelung des Geschenks aus dem überschüssigen Eigentum des Krankenhauses

Frage
Ich bat eine Krankenschwester, mir teure Milch für meine Kinder zu bringen. Sie sagte: Ich bringe sie dir, und als sie mir die Milch gab, fragte ich sie: Ist das so verboten? Sie antwortete: Nein, es ist nicht verboten, denn ich habe es in meinem Besitz.
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist dir nicht erlaubt, es von ihr zu nehmen, es sei denn, du bist dir sicher, dass das Krankenhaus ihr das Recht gegeben hat, damit zu verfahren, wie sie möchte; denn es gehört nicht ihr, sondern dem Krankenhaus, und Gott weiß es besser.

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