Frage
Hat die Frau das Recht, mit dem Geld, das ihr der Ehemann als persönliches Taschengeld gibt, frei zu verfahren, wenn es über ihren Bedarf hinausgeht, zum Beispiel indem sie es spendet, obwohl der Ehemann dies ablehnt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Was der Ehefrau für persönliche Ausgaben gegeben wird, bleibt ein Recht des Ehemannes und gehört ihr nicht vollständig; denn der Zweck ist, dass sie es für einige Ausgaben verwendet, die ihr zustehen und die der Ehemann zu tragen hat. Daher ist es nicht erlaubt, damit zu spenden, es sei denn mit seiner Erlaubnis, und Gott weiß es besser.