Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Eine Person hat auf den Koran geschworen und hat ohne Absicht seinen Schwur gebrochen, ist sie verpflichtet, eine Sühne zu leisten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Seine Sühne ist die Sühne eines Schwurs; denn das Schwören auf den Koran unterscheidet sich nicht vom Schwören bei Gott überhaupt, und Gott weiß es besser.