Frage
Eine Person hat auf den Koran geschworen und hat ohne Absicht seinen Schwur gebrochen, ist sie verpflichtet, eine Sühne zu leisten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Seine Sühne ist die Sühne eines Schwurs; denn das Schwören auf den Koran unterscheidet sich nicht vom Schwören bei Gott überhaupt, und Gott weiß es besser.