Frage
Eine Person hat ihr Vermögen zu Lebzeiten verteilt, jedoch ihre Kinder nicht informiert, aus Angst, dass sie sich nicht um sie kümmern. Sie hat eine Art Testament oder Vertrag beim Gericht registriert und genehmigt, sodass ihr Vermögen gemäß der Verteilung nach ihrem Tod den Erben zusteht. Ist das erlaubt?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist dem Erblasser erlaubt, das Erbe zu Lebzeiten zu verteilen, vorausgesetzt, dass jeder seinen gesetzlichen Anteil ungeschmälert erhält, um nicht in die Sünde des Unrechts zu fallen. Allah weiß es am besten.