Die Regelung des Ehevertrags für denjenigen, der Unglauben äußert

Frage
Bezüglich der Auflösung des Ehevertrags allein durch den Abfall eines der Ehepartner, wird der Vertrag bereits durch das Aussprechen eines Unglaubens aufgelöst oder wird nach der Absicht und dem Zweck gefragt, und wurde dieses Wort absichtlich oder unbeabsichtigt ausgesprochen?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Der Vertrag wird allein durch das Aussprechen aufgelöst, ohne dass es einer Absicht bedarf, denn es ist Unglaube, und Allah weiß es am besten.

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