Die Regelung des Berührens einer Frau ohne Absicht

Frage
Der Scheich, möge Allah ihn bewahren, erwähnte in den Dingen, die die Wudu (rituellen Waschung) nicht ungültig machen, das Berühren einer Frau. Bei der Ausführung erwähnte er das Berühren und Händeschütteln mit den nahen Verwandten und Ehefrauen. Gilt das Berühren von anderen Frauen, die nicht verwandt sind, egal ob absichtlich oder versehentlich, unabhängig von der Unrechtmäßigkeit, als ungültig machend für die Wudu?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Berührung einer Frau ist kein Annullierung, egal ob sie fremd oder die Ehefrau ist, und Gott weiß es am besten.
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