Die Regelung des Befolgens einer anderen Rechtsschule in Zeiten der Schwierigkeit

Frage
Eine Frau folgt der hanafitischen Rechtsschule und wollte sich außerhalb des Hauses die Wudu (rituelle Waschung) machen. Aufgrund der Schwierigkeiten, ist es ihr erlaubt, nach der schafiitischen Rechtsschule über ihren Kopf zu wischen?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es gibt keine Schwierigkeit beim Wischen über den Kopf nach der hanafitischen Rechtsschule. Wenn sie ihre Hand hinter ihrem Ohr einführt und ein Viertel ihres Kopfes wischt, ist das erlaubt, und es gibt keinen Einwand dagegen. Allah weiß es am besten.
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