Die Regelung des Ausgehens der Witwe ohne Notwendigkeit:

Frage
Die Fragestellerin sagt, dass sie in Trauerzeit ist und zum Markt gehen möchte, um Kleidung zu kaufen und den Salon vorzubereiten, um ihre Tochter für die Hochzeit vorzubereiten. Ist das erlaubt?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, dass eine Frau während ihrer Trauerzeit das Haus verlässt, es sei denn, es ist notwendig. Es ist nicht notwendig, ihre Tochter für die Hochzeit vorzubereiten, und Gott weiß es besser.

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