Frage
Eine ältere Dame, deren Ehemann verstorben ist, hat nur verheiratete Töchter, und es ist schwierig, bei ihr zu bleiben. Hat sie das Recht, zwischen ihren Häusern zu pendeln, um betreut zu werden, oder sich für die Dauer der Trauerzeit bei einer von ihnen niederzulassen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn sie Angst hat, in der Ehe in Versuchung zu geraten, ist es ihr erlaubt, von dort in das Haus ihrer Töchter oder Söhne zu ziehen, und Gott weiß es besser.