Die Regelung des Anteils, den die Vereine aus der Unterstützung von Waisenkindern erhalten

Frage
Ist die Unterstützung eines Waisenkindes oder einer Familie durch einen Waisenverein nicht zulässig, wenn ein Anteil an den Verein geht? Ist das nicht im Bereich derjenigen, die daran arbeiten, und die Unterstützung, von der sie zwanzig Prozent erhalten?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn die Bürgschaft von der Zakat stammt, darf die Vereinigung nichts davon nehmen, und sie fallen nicht unter die Arbeiter, da sie ihre eigenen Bedingungen haben, und Gott weiß es besser.

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