Die Regelung der zweiten Ehe einer Frau bei Rückkehr des ersten Ehemanns

Frage
Ein Mann heiratete eine Frau, und nach einiger Zeit reiste er und es wurde gemunkelt, dass er gestorben sei. Diese Frau hielt die Trauerzeit ein, und nach Ablauf dieser Zeit heiratete sie erneut einen anderen Mann. Dann kehrte ihr erster Ehemann zurück und stellte sich heraus, dass er lebte. Gehört diese Frau nun zu ihrem ersten Ehemann oder zu ihrem zweiten Ehemann?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn der Richter den Tod des Ehemanns und die Aufhebung der Ehe feststellt, dann ist ihre Ehe mit dem zweiten Mann gültig, und sie kehrt nicht zum ersten zurück. Wenn sie jedoch ohne Gerichtsurteil mit ihm verheiratet ist, dann ist ihre zweite Ehe ungültig, und sie bleibt die Frau des ersten, und Gott weiß es besser.

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