Die Regelung der Zakat für Land, das nicht für den Handel bestimmt ist:

Frage
Eine Person besitzt zwei Grundstücke, das erste möchte sie mit einem Haus für sich bebauen, und das zweite hat sie noch nicht entschieden, was sie damit machen wird, entweder wird sie es ihren Kindern überlassen, oder sie wird es verkaufen oder in der Zukunft investieren, falls sie es benötigt. Ist die Zakat auf das zweite Grundstück fällig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Zakat ist nur auf das Land fällig, wenn es mit der Absicht des Handels ist; daher ist sie hier nicht fällig, und Gott weiß es am besten.
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