Frage
Ein Mann hat eine aufgeschobene Schuld aus dem Kauf einer Immobilie im Wert von 10.000 Dinar und arbeitet im Handel. Wenn er einen Betrag von 5.000 Dinar besitzt und ihm aufgeschobene Schulden von 4.000 Dinar von anderen Leuten zustehen, ist er dann zur Zakat verpflichtet? Und wenn die Zakat fällig ist, beeinflusst dann die Schuld, die er hat, die Verpflichtung zur Zakat? Und zählt der Betrag, den er von den Leuten zu bekommen hat, zur Berechnung der Zakat, obwohl er sich nicht sicher ist, ob er ihn einziehen kann?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist besser, dass er das Geld, das er hat, reinigt, auch wenn er Schulden für eine Wohnung hat, und er reinigt das Geld der Schulden nur, wenn er es erhält und denkt, dass es zu ihm zurückkommt. Dann reinigt er es für alle vorherigen Jahre. Wenn er jedoch nicht denkt, dass es zurückkommt, reinigt er es nicht für die vorherigen Jahre. Und Gott weiß es besser.