Frage
Ihr habt gesagt, dass die unverkäufliche Ware, solange sie zum Verkauf angeboten wird, zakatpflichtig ist. Aber was ist, wenn auf diese Ware Zakat aus vorherigen Jahren fällig ist, die jedoch nicht bekannt war? Was ist das Urteil?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Unkenntnis hebt die Pflicht nicht auf, sie muss für alle Jahre leisten, und Gott weiß es am besten.