Die Regelung der Wudu und Ghusl mit Wasser aus Meeren und schmutzigen Teichen:

Frage
Was ist das Urteil über das Aufheben des Hadath mit Wasser aus dem Meer, das einen leichten Geruch nach Abwasser hat, das zu bestimmten Zeiten kommt, und mit Schwimmbecken, die nach Chlor riechen, sowie mit Schwimmbecken, die Unreinheiten enthalten?
Antwort
Wenn das Wasser nicht unrein ist, darf man den Zustand der Unreinheit damit beseitigen. Unrein ist das, was mit Unreinheit vermischt ist, wenn es weniger als fünf Meter mal fünf Meter beträgt. Wenn es mehr ist und die Unreinheit sich in Farbe oder Geruch zeigt, ist es unrein. Und Allah weiß es am besten.
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