Frage
Frage: Es wurde in den Lektionen über das Wischen auf den Schuhen erwähnt, dass es nach Ablauf der Wischzeit erlaubt ist, sie auszuziehen und die Füße zu waschen. Führt das Ausziehen der Schuhe hier nicht zur Ungültigkeit des Wudu?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Das Abnehmen von den Füßen hebt die Reinheit der Füße auf, nicht die vollständige Reinheit der Wudu. Wer also eine Wudu-Reinheit hat und die Zeit des Wischens abgelaufen ist, dem genügt es, die Socken auszuziehen und nur die Füße zu waschen, und Allah weiß es am besten.