Die Regelung der Wudu für jemanden, der aufgrund einer Schönheitsoperation davon abgehalten wurde

Frage
Die Fragestellerin sagt, dass sie eine sogenannte «Mesotherapie» für das Gesicht durchgeführt hat, was eine kosmetische Maßnahme ist, und deshalb wurde ihr für zwei Tage das Waschen des Gesichts mit Wasser untersagt. Ist ihr Wudu gültig, ohne das Wasser auf das Gesicht zu bringen, und wie ist das Urteil über ihr Gebet in diesem Fall?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Wudu ist ungültig, wenn das Wasser das Gesicht nicht erreicht, und es ist verboten und eine große Sünde, das Gebet zwei Tage lang zu unterlassen, und das Gebet wird dadurch ungültig. Du musst es nachholen und um Vergebung für das, was du getan hast, bitten. Gott weiß es besser.
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