Die Regelung der Widmung des Lohns für das Lesen des Korans an einen Lebenden

Frage
Ist es erlaubt, den Lohn für das Lesen des Korans an eine lebende Person zu widmen, die nicht lesen kann?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, den Lohn durch das Lesen, das Rezitieren von Gebeten und das Gebet sowie andere Dinge sowohl für die Lebenden als auch für die Toten zu widmen, und Gott weiß es besser.
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