Die Regelung der Wartezeit einer Frau, deren Ehemann verstorben ist, außerhalb der Ehewohnung

Frage
Eine ältere Frau ist verstorben, und sie hat Töchter, die sich abwechselnd um sie kümmern; jedoch wohnen ihre Töchter weit entfernt von ihr. Ist es erlaubt, während der Wartezeit jeden Monat zu einer ihrer Töchter zu ziehen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn es eine Versuchung ist, in der Ehewohnung zu bleiben, darf sie an einen anderen Ort ziehen. Wenn sie jedoch während der Wartezeit an einem Ort bleibt, wäre das besser, und danach könnte sie beispielsweise in die Häuser anderer Frauen ziehen. Gott weiß es besser.
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