Die Regelung der vierzigsten und jährlichen Gedenkfeier für den Verstorbenen

Frage
Was ist das Urteil über das Zusammenkommen der Angehörigen des Verstorbenen und das Anbieten von Süßigkeiten zu seinem Gedenken anlässlich des vierzigsten Tages oder des Jahrestages seines Todes?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist besser, all diese Handlungen zu unterlassen; denn sie beinhalten mittlerweile religiöse Verstöße wie Heuchelei und Verschwendung usw. Sie können jederzeit für den Verstorbenen spenden, und es bedarf keines bestimmten Datums dafür. Gott weiß es am besten.
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