Die Regelung der Verteilung des Erbes an Bedürftige bei vorhandenen armen Erben

Frage
Die Schwester meines Mannes ist vor einiger Zeit verstorben und hat uns einen Betrag von etwa 1400 Schekel hinterlassen. Ein Teil wurde für die Trauerfeier und das Grab ausgegeben, der verbleibende Betrag beträgt 650 Schekel. Wir möchten diesen Betrag an ihre Schwestern verteilen. Ist das richtig? Denn sie möchten den Betrag für ihre Seele an Bedürftige spenden, und ihre Schwestern sind bedürftig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der gesamte verbleibende Betrag ist ihr Erbe, das unter den Geschwistern verteilt wird, damit sie damit verfahren können, wie sie möchten, es sei denn, sie einigen sich alle darauf, es den Armen zu geben; in diesem Fall ist es erlaubt, es ihnen zu geben. Und wenn einige von ihnen arm sind, ist es besser, dass sie es ihnen geben, wie im genannten Fall, sodass es an die bedürftigen Schwestern gegeben wird. Und Gott weiß es besser.
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