Frage
Ein Eigentümer von Mietgeschäften wollte, dass eine der Geschäftsbanken bei ihm mietet, um eine Filiale in der Region zu eröffnen. Fällt dies unter den Verdacht des verbotenen Geldes oder ist es ihm erlaubt, an die Bank zu vermieten? Wenn es ihm erlaubt ist, was ist der Beweis dafür? Oder gilt die juristische Regel, dass die Handlung eines wahlberechtigten Handelnden zwischen ihm und dem Verursacher des Fehlers liegt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Nach der Meinung von Abu Hanifa ist es ihm erlaubt, ihn zu mieten, aufgrund der Regel, dass eine willentliche Handlung zwischen ihm und der Sünde steht, während es nach der Meinung anderer unerwünscht ist. Und Gott weiß es besser.