Frage
Ein Mädchen wurde in einer Versammlung in Anwesenheit von Zeugen verlobt, und es gab ein Angebot und eine Annahme sowie das Lesen der Fatiha. Wird dies als Ehe betrachtet? Was sind die Konsequenzen, wenn sie sich beispielsweise streiten? Ist eine vollständige Scheidung erforderlich? Erbt sie im Falle des Todes? Ist Unterhalt und eine sofortige sowie eine aufgeschobene Mitgift erforderlich, obwohl die Ehe nicht vor dem Scharia-Gericht dokumentiert wurde?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es wird in der Gesellschaft nicht als Vertrag angesehen, es sei denn, es wurde vor Gericht dokumentiert. Was davor kommt, wie Angebot und Annahme sowie die Fatiha, zeigt die Einigung, nicht den Vertrag. Die Frau darf sich nicht allein mit ihrem Verlobten zeigen, und im Falle eines Streits gibt es keine Scheidung. Gott weiß es besser.