Die Regelung der unterschiedlichen Absichten beim gemeinsamen Schlachten

Frage
Wenn sieben Personen an der Schlachtung einer Kuh teilnehmen und einer von ihnen die Absicht hat, sie als Gelübde oder für eine Aqeeqah zu schlachten, während die anderen die Absicht haben, ein Opfertier zu schlachten, ist es dann erforderlich, dass die Absichten der Schlachter beim gemeinsamen Schlachten übereinstimmen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, dass die Absicht beim Teilen der Kuh für das Opfer und andere unterschiedlich ist, vorausgesetzt, ihre Absicht ist die Nähe zu Gott. Wenn jedoch einer von ihnen das Fleisch beabsichtigt, ist es nicht erlaubt und es genügt nicht, und Gott weiß es besser.
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