Die Regelung der Unterschiede im Gebet

Frage
Ich habe in der hanafitischen Schule gehört, dass jemand, der das Mittagsgebet verpasst hat und 25 Minuten vor dem Gebetsruf des Nachmittagsgebets eintritt, es beten kann, ohne dass es als Nachholung gilt; denn der Gebetsruf des Nachmittagsgebets, der bei uns nach der schafiitischen Schule erklingt. Wie ist die Gültigkeit dieses Urteils?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Diese Aussage ist nicht korrekt; denn maßgeblich ist das Urteil des Richters. Wenn der Staat sich auf die Meinung der beiden Gefährten und von Al-Shafi'i bezüglich der Festlegung der Gebetszeiten stützt, ist es nicht erlaubt, eine andere Meinung zu berücksichtigen. Gott weiß es besser.
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