Frage
Muss die Witwe nach dem Tod ihres Ehemannes die Miete für das Haus, in dem sie sich in Trauerzeit befindet, an die Erben zahlen? Woher kommt ihr Unterhalt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Unterhaltskosten für die Witwe sind nicht vom Ehemann zu tragen, sondern aus ihrem eigenen Vermögen oder dem, was sie geerbt hat. Wenn das Haus den Erben gehört, haben sie Anspruch auf Miete dafür oder sie muss aus dem Haus ausziehen und in ein anderes Haus ziehen. Gott weiß es besser.