Die Regelung der Teilnahme an der Opfergabe

Frage
Ist es erlaubt, dass der Ehemann und die Ehefrau sich am Preis der Opfergabe beteiligen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Opfern ist für jeden Pflicht, der den Zakat-Nisab besitzt, der 100 Gramm Gold beträgt. Wer diesen nicht besitzt, ist nicht verpflichtet. Wenn keiner der Ehepartner diesen Besitz hat, ist es nicht verpflichtend, und was sie tun, ist freiwillig. Sie können es einmal für den Mann und einmal für die Frau tun, und Gott weiß es besser.
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