Frage
Eine Frau hat ihr Mann dreimal geschworen, dass sie nicht zur Arbeit gehen darf. Nach einigen Tagen hat er seinen Eid zurückgenommen und ihr gesagt, dass sie zur Arbeit gehen kann. Wie ist die Regelung?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn bei dem Schwur die Absicht besteht, das Verbot des Arbeitens dauerhaft aufrechtzuerhalten, kann man nicht davon zurücktreten, und die Scheidung tritt ein. Wenn jedoch die Absicht besteht, sie jetzt bis zu seiner Zufriedenheit daran zu hindern, tritt die Scheidung nicht ein, nachdem er mit ihrem Arbeiten einverstanden ist. Er sollte zum Mufti gehen, um seine Absicht zu klären, und Gott weiß es am besten.