Die Regelung der Nennung des Namens des Opfers bei der Opferung

Frage
Ist es erforderlich, den Namen des Opfers beim Schlachten zu nennen, insbesondere da der Schlachter von mehreren Personen beauftragt wird?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erforderlich, den Namen des Opfers zu nennen; es genügt, dass das Schaf dem Opfernden gehört und dass er darauf einen Namen ruft. Der Wille des Eigentümers, dass es ein Opfer ist, wird als solcher angesehen, und Gott weiß es besser.
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