Die Regelung der Masturbation

Frage
Was ist das Urteil über die Handlung der Masturbation?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Das, was in den Lehren unserer Rechtsgelehrten als maßgeblich angesehen wird, ist, dass es verboten ist, es aus Lust zu praktizieren, und dass derjenige, der es tut, bestraft wird, im Gegensatz zu dem, der es aus Angst vor Unzucht oder zur Beruhigung übermäßiger Begierde tut, wie im Folgenden ausgeführt. Hier sind die juristischen Texte dazu: Erstens: Bei den Hanafiten: Al-Barakwi und Al-Khadimi sagten in Al-Bariqa Al-Muhammadiyya 4: 115: "Was das Masturbieren mit der Hand betrifft, so ist es verboten, es sei denn unter drei Bedingungen: 1) dass er ledig ist und keine Frau hat. 2) und dass er von Begierde und übermäßiger Lust geplagt wird. 3) und dass er es zur Beruhigung der Lust und nicht zur Befriedigung derselben will. Es wurde über 'Al-Zahiriyya' überliefert, dass ein Lediger mit übermäßiger Lust sich mit seinem Glied behandeln kann, um seine Begierde zu beruhigen. Abu Hanifa  wurde gefragt, ob er dafür belohnt wird, und er sagte: "Wer mit seinem Kopf entkommt, hat gewonnen." Ähnliches steht in Fath Al-Qadir 2: 331, wo hinzugefügt wird: "Wenn ihn die Lust überwältigt und er es mit der Absicht tut, sie zu beruhigen, so besteht die Hoffnung, dass er nicht bestraft wird." Ebenso in Al-Bahr Al-Ra'iq 2: 294, in Al-Minhat Al-Khaliq 2: 294, und in Al-Durr Al-Mukhtar 2: 400, wo es heißt: "Wenn er die Lust beruhigen will, besteht die Hoffnung, dass er nicht bestraft wird. Wenn er es jedoch tut, um Lust zu erwecken, ist er sündig." In Al-Jawhara Al-Nayyira 2: 155 und in den indischen Fatwas 2: 171 steht: "Masturbation ist verboten, und es gibt eine Bestrafung dafür." Zweitens: Bei den Malikit: Al-Kharashi sagte in der Erklärung von Mukhtasar Khalil 2: 359: "Wisse, dass das Masturbieren mit der Hand des Menschen verboten ist, ob er aus Angst vor Unzucht handelt oder nicht. Wenn er jedoch nicht von Unzucht ablassen kann, es aber nur durch diese Handlung tun kann, dann ist es besser, das geringere Übel zu wählen." Ebenso in Mawahib Al-Jalil 3: 167; wegen des Wortes Allahs: {Und die, die ihre Scham bewahren} [Al-Mu'minun: 5]. Ibn Al-Arabi sagte in Ahkam Al-Quran 3: 316: "Die meisten Gelehrten sind sich über das Verbot einig, und das ist die Wahrheit, die man Allah nicht absprechen sollte... Selbst wenn der Beweis für die Erlaubnis vorläge, würde ein ehrenhafter Mensch sich davon abwenden wegen seiner Niedertracht." Drittens: Bei den Schafiiten: Imam Al-Shafi'i sagte in Al-Um 5: 102-103: Allah sagt: {Und die, die ihre Scham bewahren, außer bei ihren Frauen oder dem, was ihre rechten Hände besitzen, denn sie sind nicht zu tadeln. Wer jedoch darüber hinaus strebt, das sind die Übertreter} [Al-Mu'minun: 5]. Es ist klar, dass das Bewahren ihrer Scham außer bei ihren Frauen oder dem, was ihre rechten Hände besitzen, das Verbot des Übrigen bedeutet. Es ist nicht erlaubt, mit dem Glied zu handeln, außer mit der Ehefrau oder im Besitz der rechten Hand, und Masturbation ist nicht erlaubt. Allah weiß es am besten. Er sagte über das Wort Allahs: {Und die, die sich enthalten sollen, bis Allah sie aus seiner Gnade bereichert} [An-Nur: 33], was bedeutet, dass sie Geduld haben sollen, bis Allah sie bereichert." Und Al-Nawawi sagte in Al-Majmu' 7: 307: "Was das Masturbieren mit der Hand betrifft, so ist es ohne Zweifel verboten; denn es ist verboten, wenn man nicht im Ihram ist, und im Ihram ist es noch schlimmer." Ebenso in Asna Al-Matlab 1: 415, in Al-Rawda Al-Bahiyya 9, wo es heißt: "Es ist verboten und führt zu einer Bestrafung, die der Richter sieht." Viertens: Bei den Hanbalis: Al-Bahuti sagte in Daqaiq Awli Al-Nahyi 3: 397: "Wer masturbiert, ob Mann oder Frau, ohne Notwendigkeit, dessen Handlung ist verboten und er wird bestraft; denn es ist eine Sünde. Wenn er es jedoch aus Angst vor Unzucht oder Homosexualität tut, hat er nichts zu befürchten, so wie wenn er es aus Angst um seinen Körper tut, und es ist sogar besser. Masturbation ist einem Mann mit seiner Hand nur erlaubt, wenn er nicht in der Lage ist, zu heiraten, auch nicht mit einer Sklavin; denn wenn er dazu in der Lage ist, gibt es keinen Bedarf dafür, und die gleiche Regel gilt für Frauen, die nur erlaubt ist, wenn niemand Interesse an ihrer Heiratsanbahnung hat." Al-Mardawi sagte in Al-Insaf 10: 251-252: "Wer ohne Notwendigkeit mit seiner Hand masturbiert, wird bestraft, dies ist die Meinung der Gelehrten, weil er etwas Verbotenes tut, und es wurde in Al-Wajiz und anderen festgelegt, und es wurde in Al-Furu' und anderen vorgezogen. Und es wird gesagt: Es ist unerwünscht. Ibn Mansur überlieferte: Ich finde es nicht gut ohne Notwendigkeit. Er sagte: Wenn er es aus Angst vor Unzucht tut, hat er nichts zu befürchten. Das ist die Meinung, und die Mehrheit der Gelehrten ist sich darüber einig, dass es erlaubt ist..." Allah weiß es am besten.
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