Frage
Ist es erlaubt, nach dem Nachmittagsgebet und vor dem Sonnenuntergang oder deren Gelbwerden ein freiwilliges Gebet (wie das Gebet der Entscheidungshilfe oder das Erledigen eines Bedürfnisses) zu verrichten, oder ist das unerwünscht?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, nach dem Nachmittagsgebet (Asr) freiwillige Gebete zu verrichten, und das Gebet ist verboten, wenn die Sonne sich gelb färbt. Gott weiß es besser.