Die Regelung der Erlaubnis bestimmter ungläubiger Ausdrücke

Frage
Ein Mann behauptet, er habe über seinen Bruder gesagt: «Jetzt wegen der Religion von Abdul Malik», und er glaubt, dass er die Religion nicht beleidigt hat, und dass es nicht notwendig ist, den Ehevertrag mit seiner Frau zu erneuern. Was sagt das Gesetz dazu?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn dies der Fall ist, dann zählt das nicht als Beleidigung und führt nicht zum Unglauben, aber er sollte es vermeiden, aus Angst, dass er darin verfällt, und Allah weiß es am besten.

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