Die Regelung der Erlaubnis beim Nehmen von fremdem Eigentum

Frage
Was ist die Regelung, wenn jemand eine Pflanzensteckling von anderen ohne Erlaubnis nimmt, um sie in seinem Zuhause zu pflanzen?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Alles, was im Besitz eines anderen ist, darf nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers verletzt oder genommen werden; denn es handelt sich um Eigentum eines Muslim, das geschützt ist; daher ist es verboten, darauf zuzugreifen, und es muss zurückgegeben werden, es sei denn, der Eigentümer hat sein Recht erlassen und erlaubt es. Du musst die Pflanze ihrem Eigentümer zurückgeben und sie nur nehmen, wenn er dir ohne Bedenken erlaubt. Du solltest nicht wieder zu solch einem Verhalten zurückkehren; damit du nicht in das Verbotene fällst, und Gott weiß es besser.

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